Die umfangreichen Regelwerke enthalten komplexe und teilweise schwer verständliche Vorgaben.
Ziel: Vorgaben vereinfachen
Fokus auf: Fristen, Anforderungen an das Zeichnungsver-
fahren und digitale Verfahrensschnittstellen
Status: in Vorbereitung
Aus dem Bericht der Beschleunigungskommission:
Planungs-, bau- und genehmigungsprozessuale Vorgaben sind zu komplex und teilweise schwer verständlich. Im Zuge der Fortschreibung der EIGV in Verbindung mit den zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) werden Vereinfachungen im Rahmen der gesetzten europäischen Vorgaben eingearbeitet. Diese Vereinfachungen beziehen sich auf Fristen im vorgegebenen Rahmen und Anforderungen an das Zeichnungsverfahren und die digitalen Verfahrensschnittstellen.
Lösungsvorschlag
Die Erfahrungsauswertung aus DSD-Projekten (u. a. Schnellläuferprogramm) kann ebenso in weitere Regelwerke – insbesondere der DB und des Sektors sowie des EBA – mit einfließen. Beispiele dafür sind:
- eine vorgezogene Grundlagenermittlung durch die Vorhabenträgerin,
- die Entwicklung/Weiterentwicklung geprüfter Musterplanungen/ -dokumente für standardisierte Infrastrukturelemente
- die Erstellung einer gesamthaften Ausführungsplanung, z. B. PT1- u. PT2 durch die Auftragnehmer (Zusammenfassung der Leistungsphasen 3-5),
- die durchgängige Digitalisierung der Antrags- und Genehmigungsverfahren und
- die Verlagerung von möglichen Test- und Abnahmeprozeduren ins Labor.
Planungs-, Bau- und Abnahmeprozesse in Vorbereitung auf die Genehmigungsverfahren sollten daher ebenso im Rahmen der gesetzten europäischen und nationalen Vorgaben durch die DB und Industrie auf den Prüfstand gestellt werden. Erforderlicher Anpassungsbedarf sollte zwischen den Beteiligten abgestimmt werden.
Einschätzung zur Wirkung
Damit die Maßnahme bis 2025 erste Wirkung entfalten kann, ist eine Gesetzgebung 2023 sowie Regelwerksanpassungen des Sektors nötig. Wie stark die beschleunigende Wirkung der Maßnahmen ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Gesetzgebung und Regelwerksanpassung ab.
Nächste Schritte und Verantwortlichkeiten:
Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der Maßnahme liegt beim BMDV, EBA, Vorhabenträgern, insbesondere der DB Netz AG und Antragsstellern.
Im ersten Schritt sollte ein Rechtsetzungsverfahren und die Regelwerksfortschreibung eingeleitet werden.
Die Planungs-, Bau- und Abnahmeprozesse in Vorbereitung auf die Genehmigungsverfahren werden maßgeblich durch die DB und die Industrie geregelt, sodass die Fortschreibung, Abstimmung und Akzeptanz von dort aus maßgeblich unterstützt werden können.