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Home › Themen › Mahnmal Beschleunigungskomission Schiene › #4: Verzicht auf NKV-Bewertung bei Maßnahmen der Netzresilienz

#4: Verzicht auf NKV-Bewertung bei Maßnahmen der Netzresilienz

Aus dem Bericht der Beschleunigungskommission:

Wenn #Schieneninfrastruktur lediglich auf einen konkreten Fahrplan dimensioniert wird, sind selbst geringfügige Fahrplanänderungen kaum mehr möglich. Zudem können bereits kleinere Störungen nicht mehr in einer angemessenen Zeit abgebaut werden. Daher sind Maßnahmen erforderlich, um den Betrieb bei Störungen flexibler zu gestalten und die Restleistungsfähigkeit einer Strecke optimal abzuschöpfen. Diese Maßnahmen werden von der NKV-Bewertung befreit bzw. als Teilmaßnahmen nicht in die NKV-Bewertung einbezogen (z. B. keine Berücksichtigung im Ohnefall).
Beispielsweise können Überleitstellen, Blockverdichtungen, Gleiswechsel(betrieb) bei zweigleisigen Strecken, zusätzliche Kreuzungsbahnhöfe bei eingleisigen Strecken und zusätzliche Überholgleise in Bahnhöfen sowie Zweispurabschnitte zwischen zwei Kreuzungsbahnhöfen an einer eingleisigen Strecke dazu beitragen, Störungen in ihrer zeitlichen und räumlichen Ausdehnung zu begrenzen und schneller abzubauen. Außerdem können kleinere Fahrplanänderungen ohne Anpassung der Infrastruktur einfacher umgesetzt werden.
Ergänzungsbedarf besteht auch für Maßnahmen nach dem GVFG. Insgesamt kann das Vorgehen bei Neubau-, Ausbau- und Bestandsstrecken angewendet werden.

Anlagenresilienz sichert die Kapazität bei Störungen der Schieneninfrastruktur. Der Verzicht auf NKV-Bewertungen und daraus resultierende Senkung bürokratischer Hürden beschleunigen das Durchlaufen der Leistungsphasen erheblich und schaffen schneller mehr Schienenkapazität. Die Maßnahmen werden bereits in wenigen Jahren spürbar sein.

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