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Home › Themen › Mahnmal Beschleunigungskomission Schiene › #48 Praxiswirksamere Plangenehmigung

#48 Praxiswirksamere Plangenehmigung

Status: in Umsetzung

Aus dem Bericht der Beschleunigungskommission:

Im Falle von Plangenehmigungen ist durch eine gesetzliche Konkretisierung klarzustellen, dass und wann eine Einwilligung Dritter notwendig ist. Ziel ist, dass nur in nötigen Fällen die Einwilligung der Betroffenen einholt wird. Dann könnte die Plangenehmigung ihr Beschleunigungspotential im Verhältnis zur Planfeststellung realisieren. Hierdurch ist in Summe eine Beschleunigungswirkung zu erwarten, auch wenn es im Einzelfall zu Verzögerungen durch Klageverfahren kommen könnte.

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