Während der Sanierung von Hauptstrecken braucht es tüchtige Umleiterstrecken. Daher sind Maßnahmen nicht nur auf die jeweils eine Strecke zu fokussieren, sondern müssen auch die Resilienz des Korridors berücksichtigen.
Status: in Vorbereitung
Aus dem Bericht der Beschleunigungskommission:
Eine Korridor- und Gesamtnetzbetrachtung erlaubt die Identifizierung von Ausweich- und Umfahrungsstrecken genauso wie die Erkennung zu schaffender Bypässe oder gar gänzlich anders verlaufender Alternativrouten. Dabei werden geeignete Umleitungsstrecken, unabhängig vom EIU, definiert, auf denen nicht gleichzeitig zur Hauptroute Baumaßnahmen eingeplant werden dürfen. Maßnahmen zur schnellen Kapazitätserweiterung sind damit nicht nur auf die jeweils eine Strecke zu fokussieren, sondern müssen auch die Resilienz des Korridors berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere auch zeitlich vorgelagerte Elektrifizierungs- und Reaktivierungsmaßnahmen für die Eisenbahninfrastruktur, die auch im Falle von Nutzungseinschränkungen auf anderen Strecken eine durchgehende Befahrbarkeit des Korridors sicherstellen.
Umfahrungsstrecken für die HLK sind ggfs. vorrangig gezielt zu ertüchtigen, sodass noch ausreichender zeitlicher Vorlauf vor Beginn von Sperrungen für die Generalsanierung zur Verfügung steht.
Um oben genannte Vorteile zu ermöglichen, müssen Finanzierungsinstrumente flexibilisiert werden und mehr Atmungsfähigkeit erhalten (vgl. auch Kapitel 3 zur Flexibilisierung von Finanzierungsinstrumenten). Gerade wenn die Ertüchtigung von Umleitungsstrecken dazu dient, die Generalsanierung der Hauptroute zu ermöglichen (also durch den Bestandsnetzerhalt ausgelöst wird), muss sichergestellt werden, dass ihre Finanzierung durch Aufstockung der entsprechenden Finanzmittel möglich ist – unabhängig vom EIU.