Status: in Vorbereitung
Aus dem Bericht der Beschleunigungskommission:
Ein hierarchisches Kapazitätsmodell wird ausgehend vom Deutschlandtakt mit dem Ziel implementiert
1. das Zielangebot lang-, mittel- und kurzfristig zu steuern,
2. die dafür benötigte Bereitstellung der Infrastruktur sicherzustellen sowie
3. die Kapazität je Verkehrsart in einem Vergabesystem rechtsverbindlich zu garantieren und die Kapazitätsnutzung über alle Stufen zu optimieren. Dies erfolgt in Orientierung auf die politischen Zielsetzungen (vgl. Masterplan Schienenverkehr).
Anlagen und Serviceeinrichtungen werden – gerade auch im Bereich der Netzentwicklung – stärker mit der Kapazitätsplanung für Trassen verzahnt (siehe Cluster 1.7).
Das Zielbild beinhaltet folgende Elemente:
· Das mehrjährige Kapazitätsnutzungskonzept (KNK) mit der Infrastruktur der jeweiligen Angebotsetappe des Deutschlandtakts bildet die grundsätzliche Basis für Bestellung und Zuweisung von Rahmenverträgen für die EVU innerhalb der jeweiligen Verkehrsart.
· Das jährliche „Update“ Kapazitätsnutzungsplan (KNP) berücksichtigt zusätzlich wichtige Bauvorhaben und ist die Basis für die Netzfahrplanerstellung.
In allen frühen Phasen der (Vor-)Planung werden bereits die Bedürfnisse des Gelegenheitsverkehrs berücksichtigt. Die Anforderungen und Ziele des Timetable Redesign (TTR) sind zu erfüllen.
Nach der erfolgten Konzeption und einer ersten Umsetzung in einem "mittelfristigen Konzept zur optimalen Kapazitätsnutzung" (mKoK) geht es nun um Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Zuge der anstehenden Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG). Der mehrjährige Kapazitätsnutzungsplan orientiert sich an der Etappierung des Deutschlandtakts. Die Notwendigkeit neuer Instrumente sowie deren zeitnahe Finalisierung mit rechtlicher Verankerung wird von allen Branchenvertretern geteilt, um den neuen Herausforderungen der Zeit zu begegnen. Dies erfolgt auf Basis des durch den Bundesgesetzgeber im ERegG zu definierenden Rahmens und den darauf aufbauenden Vorgaben des BMDV. Hierfür erarbeitet das BMDV einen Gesetzesentwurf, der 2023 in das Parlament eingebracht wird und noch in dieser Legislatur verabschiedet wird. Die Einhaltung der gesetzlich definierten Rahmenbedingungen überwacht die BNetzA.