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Home › Themen › Mahnmal Beschleunigungskomission Schiene › #68 Steigerung der Kapazität für Zugfahrten durch Reduktion des Zeitbedarfs für Abfertigungsprozesse im Schienenpersonenverkehr

#68 Steigerung der Kapazität für Zugfahrten durch Reduktion des Zeitbedarfs für Abfertigungsprozesse im Schienenpersonenverkehr

Status: in Prüfung.

Aus dem Bericht der Beschleunigungskommission:

Viele Faktoren reduzieren die für den Kernprozess Zugfahrt zur Verfügung stehende Kapazität. Im SPV sind das insbesondere die Haltezeiten. Neben den Fahrgastwechselzeiten (siehe auch gesondertes Konzept vom Runden Tisch Kapazität) spielen die Zeiten zwischen Halt des Zuges und Beginn des Fahrgastwechsels sowie dessen Ende und tatsächlicher Abfahrt eine wichtige Rolle. Diese nicht produktiven Zeiten verringern die Kapazität systematisch und weisen hohes Optimierungspotenzial auf. Bei vielen Fahrzeugen im SPV (abgesehen von hochoptimierten S-Bahnsystemen) sind die Zeiten von Halt bis zur Türöffnung deutlich länger als nach heutigem technischem Stand notwendig. Best Practices anderer Bahnen bestätigen das. Im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) ist das heutige Abfertigungsverfahren zusätzlicher Treiber für vermeidbaren Kapazitätsverbrauch. Nach heutigem Regelwerk ist Voraussetzung für Beginn des Abfertigungsprozesses (also Bandansage und Achtungspfiff) die Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt (=Regelfall Fahrtstellung des Hauptsignals). Für einen Zeitraum von mindestens einer Minute steht damit die Fahrstraße nicht für andere Zugfahrten zur Verfügung – obwohl der Zug noch gar nicht abfahren kann und darf. Durch prozessuale Lösungen und technische Innovationen (insbesondere IT-Anwendungen) soll der Kapazitätsverbrauch aus den oben genannten Prozessen künftig deutlich reduziert werden.

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