Eine Vereinfachung bei der Lagerung mineralischer Baustoffe bei Baustellen kann die Bauzeit verkürzen.
✅ Expert:innengremium mit Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Deutsche Bahn, EBA, Umweltbundesamt, Deutsche Bauindustrie
✅ Anpassungen der AwSV und der 4. BImSchV durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Aus dem Bericht der Beschleunigungskommission:
Neue Regelungen zu der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) führen zu erheblichen Verzögerungen in der Projektabwicklung sowie zu einer starken Verteuerung der Projekte. Außerdem ist die Zwischenlagerung mineralischer Abfälle außerhalb des Nahbereichs der Baustelle nur mit Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 4. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) möglich. Projekte, die von aufwendigen Planrechtsverfahren befreit sind, bedürfen allein wegen dieser rechtlichen Vorschriften eines aufwendigen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese Regelungen bedürfen dringend einer Anpassung, da sie das effiziente Bauen erschweren. Dies wurde zuletzt auch im „Beschleunigungspaket Bahnbau“ aufgegriffen.
Die notwendigen Anpassungen der AwSV und der 4. BImSchV obliegen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Eine Vereinfachung bei der Lagerung mineralischer Baustoffe bei Gleisbaustellen kann die Bauzeit verkürzen und damit einen positiven Einfluss auf die Kapazität des Schienennetzes haben. Erster Schritt zur Umsetzung der Maßnahme ist die Erörterung des konkreten Änderungsbedarfs in einem Expertengremium aus Vertretern von BMUV, BMDV, DB AG, EBA, Umweltbundesamt, Planern und Bauwirtschaft, insbesondere auch zur Untersuchung und Abwägung von möglichen Einflüssen auf die Umwelt. Die Wirksamkeit der Maßnahme in den nächsten drei bis fünf Jahren hängt entscheidend davon ab, wie schnell eine Änderung der AwSV und der 4. BImschV erfolgen kann.