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Home › Themen › Mahnmal Beschleunigungskomission Schiene › #9 Moderne-Schiene-Gesetz: Klar abgegrenzte Definition der Leistungsinhalte von Digitalisierung und Elektrifizierung

#9 Moderne-Schiene-Gesetz: Klar abgegrenzte Definition der Leistungsinhalte von Digitalisierung und Elektrifizierung

✔️Schnelle #Erfolge im #Bestandsnetz benötigen schlanke Vorhaben.

Notwendiger Schritt: Kriterien zur Abgrenzung auf Basis der Empfehlungen der "Digitale Schiene Deutschland" (DSD)-#Partnerschaft erarbeiten

Aus dem Bericht der Beschleunigungskommission:

Schnelle Erfolge können im Bestandsnetz unter Beibehaltung der betrieblichen Parameter der Bestandsanlagen durch deren Überführung in neue digitale Technik erreicht werden, wenn die Vorhaben so schlank wie möglich darauf begrenzt werden. Das muss gleichermaßen gelten für großflächige Netz - oder Korridormaßnahmen sowie Kleinmaßnahmen. Details der Abgrenzungsdefinition werden auf Basis der zurzeit in der DSD-Partnerschaft von DB, EBA und Sektor erarbeiteten Empfehlungen festgelegt; vorzugsweise ermächtigt das Gesetz dazu, diese Festlegung in einer Rechtsverordnung zu treffen. Eine Doppelausrüstung von PZB und ETCS L2 ist zu vermeiden, da ansonsten die Kapazitätseffekte von ETCS L2 begrenzt sind (z. B. aufgrund Durchrutschwegberechnung). Für die dadurch erforderliche Doppelausrüstung insbesondere von Bestandsfahrzeugen sind durch die Bahnindustrie technische und durch den Bund finanzielle Lösungen zu finden.

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