Seit 2014: Kooperation Notfallmanagement im Schienengüterverkehr
Das ausgeprägte Sicherheitsdenken im europäischen Eisenbahnverkehr hält die Zahl der Unfälle von Schienenfahrzeugen erfreulicherweise auf einem sehr geringen Niveau. Bei einem dennoch auftretenden Unfall kommt es darauf an, sofort Schäden zu minimieren und die Befahrbarkeit der Strecke so schnell als möglich wiederherzustellen.
In den Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) der DB Netz AG ist verpflichtend geregelt, dass ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im Fall eines auch sie betreffenden Betriebsunfalls oder sonstigen Notfalls im Eisenbahnverkehr innerhalb 120 Minuten geschulte Mitarbeiter/innen als Fachberater/innen zur Unterstützung der/des zuständige/n Notfallmanagers/in der DB Netz AG, welche/r 30 Minuten nach Alarmierung am Notfallort anwesend sein muss, zur Verfügung zu stellen.
Die Verpflichtung basiert auf den Regelungen der Richtlinie 423.IXXX als Bestandteil des durch Ziffer 2.4.3 der SNB in die Nutzungsverträge der EVU mit der DB Netz AG einbezogenen betrieblich-technischen Regelwerkes.
Um dieser Verpflichtung, die angesichts der langen Laufwege von Güterzügen gelegentlich weit entfernt von den Unternehmensstandorten erbracht werden muss, möglichst effizient nachzukommen, haben die an der Kooperation beteiligten Unternehmen sich verpflichtet, andere Teilnehmer/innen im Notfallmanagement vor Ort durch das Entsenden von Fachberater/innen gegenseitig zu unterstützen.
Ein 2014 vorgelegter Kooperationsvertrag zwischen dem Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. und dem jeweiligen Mitgliedsunternehmen (EVU) regelt die Teilhabe an der Kooperation Notfallmanagement. Diese ist auf Eisenbahnverkehrsleistungen des Schienengüterverkehrs beschränkt, mit mehr als 55 beteiligten Unternehmen einzigartig und wirkt flächendeckend.
Die Kooperationspartner/innen erbringen bei Eintritt eines Notfalls in ihrem Verantwortungsgebiet spezifisch festgelegte Leistungen durch eine bevollmächtigte Person, sofern nicht zwingende betriebliche Belange dem entgegenstehen. Das Verantwortungsgebiet ergibt sich aus einer entsprechenden Vereinbarung bei Kooperationsbeitritt. In der Vereinbarung zum Notfallmanagement wird eine ortszugeordnete Postleitzahl und ein festgelegter Umkreis um diese bestimmt. Die Orte im Verantwortungsgebiet müssen im Fall eines Abrufs innerhalb von 120 Minuten erreicht werden.
Die zu erbringende Leistung am Ereignisort wurden auf Grundlage der SNB, insbesondere der Richtlinie 423.1XXX, festgelegt:
Alle Kooperationspartner verpflichten sich, einen rund um die Uhr erreichbaren telefonischen Bereitschaftsdienst einzurichten. Für diesen darf ausschließlich qualifiziert ausgebildetes und entsprechend ausgerüstetes Personal eingesetzt werden. Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. stellt sicher, dass die Kooperation von Unternehmen auf jederzeit aktuellen vertraglichen Grundlagen und bei allen Teilnehmer/innen bekannten Verpflichtungen der übrigen Teilnehmer/innen beruht. Das Notfallmanagement kann daher jederzeit in Anspruch genommen werden. Für erbrachte Leistungen erhält der angerufene Kooperationspartner eine festgelegte Vergütung von dem abrufenden Kooperationspartner.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Neele Wesseln, die Sie unter +49 30 53 14 91 47 8 oder wesseln(at)netzwerk-bahnen.de erreichen.