Alle Güter- und Personenbahnen müssen für jede Nutzung eines Gleises einen kilometer- und zugtypenabhängigen Trassenpreis bezahlen. Der Standard-Güterzug kostet beispielsweise derzeit 3,05 Euro/km.
Die DB-Konzerntochter DB Netz AG hat allein im ersten Halbjahr 2021 einen Umsatz von 2,938 Milliarden Euro erzielt. Der daraus erwirtschafte EBIT (Gewinn vor Steuern und Zinsen) betrug 302 Millionen Euro, annähernd so viel wie 2019 (379 Millionen Euro). Damit wird die DB Netz AG neben der DB Schenker AG 2021 wieder der zweitwichtigste Ergebnisbringer des DB-Konzerns sein. Rund 95 % der Einnahmen des Unternehmens stammen aus Trassenentgelten. Alle Güter- und Personenbahnen müssen für jede Nutzung eines Gleises einen kilometer- und zugtypenabhängigen Trassenpreis bezahlen. Der Standard-Güterzug kostet beispielsweise derzeit 3,05 Euro/km. Der Lkw zahlt nur auf Autobahnen und Bundesstraßen eine Maut, die keinen Gewinnanteil enthält. Zu hohe und immer weiter steigende Trassenpreise belasten die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene im Verkehrsmarkt seit vielen Jahren. Die DB Netz AG führt ihre damit erwirtschafteten Gewinne an die DB AG (Konzern) ab. Der hat sich wiederum in der „Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III“ mit dem Bund darauf verständigt, jährlich eine Gewinnabführung in Höhe von 650 Millionen Euro an die Regierung zu leisten. Der Gewinn fließt also wieder an die DB Netz AG, um Investitionen im bestehenden Netz wie beispielsweise den Ersatz maroder Brücken zu finanzieren. Das sichert den Weiterbetrieb des existierenden Netzes und damit der aktuellen Verkehrsangebote. Mehr Verkehr auf der Schiene benötigt dagegen den Neu- und Ausbau der Infrastruktur wie der Bau zweier zusätzlicher Gleise zwischen Offenburg und Basel. Der Bund ist nach dem Grundgesetz sowohl für den Erhalt und den Ausbau des Schienennetzes verantwortlich. Für Neubauvorhaben gibt er allerdings nur 90 % der Kosten als „Baukostenzuschuss“ an die DB Netz AG. Die restlichen 10 % muss die DB Netz aus sogenannten „Eigenmittel“ beisteuern. Damit will er wirtschaftliches Planen und Handeln beim Infrastrukturausbau sicherstellen. Eigenmittel ist allerdings nur eine schöne Umschreibung für einen Überschuss, den das Unternehmen ebenfalls aus den Trassenpreiseinnahmen erzielen muss. Im Ergebnis lässt der Bund seine Aufgabe der Daseinsvorsorge in erheblichem Umfang durch Trassenentgelte und damit von den Kunden der DB Netz AG bzw. deren „Endkunden“ (Reisende, industrielle Verlader) finanzieren. Mit dem so eingesparten Geld kann der Bund andere Dinge tun, beispielsweise das Straßennetz weiter ausbauen. Um eine Verkehrswende zu erreichen, ist eine der notwendigen Maßnahmen eine Bahnreform II. Manager:innen des bundeseigenen Schieneninfrastruktur sollten das Unternehmen nicht mehr mit dem einzigen Ziel der Gewinnerzielung führen. Vielmehr muss das Unternehmen als „Cost Center“, als GmbH-Rechtsform, die Umsetzung der eisenbahn- und verkehrspolitischen Verpflichtungen, Ziele des Bundes sowie eine kundenorientierte Unternehmensführung sicherstellen.
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