„Unterschiedliche Meinung bei PRO BAHN - Landesverband Hessen grenzt sich in Position von dem Bundesverband und dem Stellv. PRO BAHN Bundesvorsitzenden Lukas Iffländer ab"
An die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Beitrag „Die Bahnen verschmähen die Klima-Millionen“ in der Ausgabe vom 25. August bzw. online (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/foerderung-fuer-energiesparen-bahngesellschaften-lehnen-geld-ab-16349416.html) sende ich Ihnen den folgenden Leserbrief mit der Bitte um Veröffentlichung:
Dass in der Eisenbahnbranche nur die DB Cargo Interesse an staatlichen Klimaschutz-Fördermitteln hätte oder an der weiteren Minimierung ihrer Umweltauswirkungen arbeitet, ist ein völlig falscher Schluss. Durch neue Lokomotiven, bessere Auslastung, Mitarbeiterschulungen, Elektrifizierung und höhere Ökostromanteile hat die gesamte Branche ihre schon geringen CO2-Emissionen in den vergangenen Jahren immer weiter gesenkt. Potenzial besteht aber weiterhin. Die Wettbewerbsbahnen zur DB Cargo setzen bereits jetzt meist jüngere eigene oder geleaste und gemietete Lokomotiven ein. Leider sind die Bedingungen der 2015 von der DB angestoßenen und 2018 veröffentlichten Energieeffizienz-Förderrichtlinie des Bundes nahezu unerfüllbar und – was fast noch schlimmer ist – ohne sinnvolle Anreizwirkung für den Klimaschutz. Gefördert werden kann ein Bahnunternehmen, bei dem im vorvergangenen Jahr der Stromverbrauch je Transportleistung um 1,75 bzw. künftig 2 Prozent unter dem Vorjahreswert lag. Zusätzlich müssen Investitionen in bestimmte Technologien in doppelter Höhe der – lottoartig ermittelten - Fördersumme nachgewiesen werden. Die Investitionen dürfen bizarrerweise erst im Jahr nach der schon erzielten Effizienzverbesserung vorgenommen worden sein. Förderfähig sind nur wenige wirklich für den Energieverbrauch relevante Technologien - übrig bleibt eigentlich nur der Kauf neuer Elektrolokomotiven, die ältere elektrisch betriebene Fahrzeuge ersetzen. Nicht förderfähig sind etwa Dieseleinsparung, der Ersatz von „Normalstrom“ durch Ökostrom, die Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene oder auch Raten für geleaste oder gemietete statt gekaufter Lokomotiven. Und faktisch auch nicht die Umstellung von Diesel- auf Stromantrieb oder die Beschaffung von Hybridfahrzeugen, weil in diesen Fällen zwar die Umwelt durch geringeren Dieselverbrauch entlastet wird, aber der Stromverbrauch dann, wenn auch unterproportional, höher liegt. Da im Übrigen die jährliche Fördersumme auf 100 Millionen Euro im Personen- und Güterverkehr zusammen begrenzt ist und diese Summe proportional entsprechend ihrer jeweiligen Verkehrsleistung an jene Unternehmen ausgeschüttet werden soll, die die obigen Hürden vielleicht übersprungen haben, gibt es keinerlei Kalkulierbarkeit. Und damit fehlt der Anreiz, einzelne Investitionen in Betracht zu ziehen, für die eine Förderung notwendig wäre. Kleinere Webfehler und Nebenbestimmungen sind aus Platzgründen hier nicht aufgeführt. Wenn die Potenziale für mehr Klimaschutz bei und mit den Güterbahnen erschlossen werden sollen, hilft bei dieser Förderung nur der „Reset“-Knopf.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Westenberger, Geschäftsführer