Vor zehn Jahren, zum 1. Januar 2006, wurden der Bundesnetzagentur die Aufgaben der Eisenbahnre-gulierung übertragen. Damit sollte die gesetzliche Zusicherung, dass alle Eisenbahn-Verkehrsunternehmen die vorrangig von der DB AG betriebenen Infrastrukturen (Netz, Bahnhöfe, Bahnstromleitun-gen) diskriminierungsfrei nutzen können, durch einen starken behördlichen Arm abgesichert werden. Diskriminierungsfreie Zuteilung von Fahrmöglichkeiten im Netz („Trassen“), die Höhe der Benutzungsgebühren und der Zugang zu Serviceeinrichtungen, wie etwa Abstellgleise, sind die zentralen Regulierungsfelder. Belastbare Grundlagen soll die Marktbeobachtung schaffen. Die Bundesnetzagentur hat in den vergangenen Jahren den Wettbewerb im Schienenverkehr vorangebracht. Aufwändige Prüfungen, die mit einem behördlichen Bescheid abgeschlossen und mehrfach langwierige Rechts-streitigkeiten mit der DB nach sich zogen, zeigten dabei ebenso Wirkung wie schnelle Interventionen, zum Beispiel bei der DB Netz AG, wenn es bei kurzfristigen Fahrplanwünschen der Transportunternehmen hakte.
Aus Sicht der Wettbewerbsbahnen hat sich die Bundesnetzagentur in der Eisenbahnregulierung bewährt - und noch lange nicht ausgedient. Das sieht grundsätzlich auch die Regierung so, die laut Koalitionsvereinbarung „eine Eisenbahnregulierung mit Augenmaß“ sichern will. Der Vorstandsvorsitzende des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE), Ludolf Kerkeling, findet „den Begriff Augenmaß zu verschwommen“ und fordert, der Bundesnetzagentur zusätzliche Kompetenzen zu übertragen. Nach dem aktuellen Stand des Gesetzentwurfs zur künftigen Eisenbahnregulierung bekäme die Bundesbehörde dagegen kein Recht, den Einsatz von Bundesmitteln für Ersatzinvestitionen in das bestehende Schienennetz bei der DB AG zu prüfen.
Auch die Behörde selbst müsse den letztlich politischen Auftrag zur aktiven Förderung des Wettbewerbs immer wieder neu annehmen. Kritisch merkt das Netzwerk an, dass eine intensivere Prüfung des vorgesehenen neuen Trassenpreissystems der DB Netz AG erforderlich gewesen wäre.
Kerkeling abschließend: „So paradox es klingt: Man benötigt eine effiziente Behörde, damit der Wett-bewerb auf der Schiene auch künftig Früchte trägt. Und die Bundesnetzagentur braucht weiterhin einen scharfen Blick oder vom Gesetzgeber eine gute Brille, damit das mit dem Augenmaß gut gelingt.“