Mit Schreiben vom 29. Juli 2019 nimmt das NEE Stellung zum Entwurf einer Verordnung zur Regelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich. Hier droht eine neue Benachteiligung der Schiene gegenüber den anderen Verkehrsträgern.
Das politische und gesellschaftliche Risiko einer Unterbewertung der Schiene für das Gesamtbild der Klimaziele Deutschlands ist erheblich, deshalb hat das Netzwerk an das Klimakabinett appelliert, das große Potenzial der Schiene richtig einzuschätzen.
Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf zum Eisenbahnrechtsbereinigungsgesetz mit Bitte um Stellungnahme an die Verbände verschickt. In dem hier dokumentierten Schreiben nimmt das NEE vorab Stellung zum Thema Vegetationskontrolle, das in § 24 AEG (neu) geregelt werden soll. Das NEE sieht auf diesem Gebiet in der Tat Handlungsbedarf, aber anders als vom Gesetzgeber derzeit geplant.
Der Masterplan Schienengüterverkehr wurde vor fast genau zwei Jahren beschlossen. Das haben einzelne Abgeordnete und die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Anlass genommen, der Bundesregierung ein paar Fragen zum Umsetzungsstand zu stellen. Die Antworten von Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär und Bundesbeauftragter für die Eisenbahnen, vom 19. Juni 2019 dokumentieren wir hier.
Die Verkehrsministerkonferenz will sich im Herbst mit der Eisenbahnpolitik, dem „Zukunftsbündnis Schiene“ und der Struktur des DB-Konzerns befassen. Deshalb das NEE einen umfassenden Brief an die Ländervertreter geschrieben, den wir hier dokumentieren.
Die Eisenbahn steht auf der Agenda des Deutschen Bundestages. Das hat das NEE zum Anlass genommen, ein Schreiben an verkehrs- bzw. bahnpolitische Sprecher(innen) der Bundestags-Fraktionen zu richten, das wir hier dokumentieren.
Das Eisenbahnrecht (genauer: § 56 Abs. 2 ERegG) schreibt vor, dass Eisenbahninfrastrukturunternehmen Informationen über verfügbare Kapazitätsreserven außerhalb des Netzfahrplans allen Zugangsberechtigten, die diese Kapazität in Anspruch nehmen können, zur Verfügung stellen müssen. Diese Information muss auch über Internet erfolgen. Zusätzlich müssen sie (gem. § 56 Abs. 3 ERegG) prüfen, ob es erforderlich ist, Kapazitätsreserven innerhalb des fertig erstellten Netzfahrplans vorzuhalten, um auf vorhersehbare Anträge auf Zuweisung von Schienenwegkapazität außerhalb des Netzfahrplans schnell reagieren zu können. Auf Grund der Erfahrungen vieler unserer Mitgliedsunternehmen ist es zweifelhaft, ob und wie die DB Netz AG diesen Vorschriften nachkommt. Deshalb hat sich das NEE an die Bundesnetzagentur gewandt. Wir dokumentieren das Schreiben hier.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 29. Mai 2019 ein Gesamtpaket aus 50 Maßnahmen veröffentlicht, mit denen die Klimaziele im Verkehrsbereich erreicht werden sollen. Wir dokumentieren die zusammenfassende Liste, u. a. mit Maßnahmen im Schienengüterverkehr, hier.
Im Rahmen eines viel beachteten "Schienengipfels" hat der Vorstand der Deutschen Bahn AG im Januar 2019 einen "Fünf-Punkte-Plan zur Verbesserung der Pünktlichkeit" vorgelegt. Manches von dem, was an die Öffentlichkeit drang, kam dem Netzwerk Europäischer Eisenbahnen merkwürdig vor, deshalb haben wir Einsicht in die diesem Plan zugrunde liegenden Unterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Nach langer Wartezeit wurde uns eine Ablehnung erst vom Staatssekretär angekündigt, dann zugestellt - mit jeweils bemerkenswerten Begründungen. Wir dokumentieren den Vorgang hier.
Erstes Schreiben an Herrn Minister Scheuer vom 22. Januar 2019
Zweites Schreiben an Herrn Minister Scheuer vom 28. Februar 2019
Formaler Antrag nach dem IFG vom 19. März 2019
Schreiben von Herrn StS Ferlemann vom 7. Mai 2019
Schreiben des BMVI mit Ablehnung des Antrags, undatiert, beim NEE eingegangen am 23. Mai 2019
Am 15. Mai 2019 hielt Neele Wesseln, verkehrs- und eisenbahnpolitische Referentin des NEE, im Praxisworkshop Eisenbahnregulierung einen Vortrag mit dem Titel "Schrumpft die Schiene sich pünktlich? Eine politische Analyse". Wir haben ihn hier für Sie zum Download bereit gestellt.
Die so genannte Südbahn-Trasse zwischen Parchim und Malchow ist eine der wenigen verbliebenen Ost-West-Schienenverbindungen in Nordostdeutschland. Aktuell droht ihr der Rückbau. Deshalb hat sich Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen, in einem Schreiben an den mecklenburg-vorpommerschen Minister für Infrastruktur, Verkehr und Digitalisierung, Herrn Christian Pegel, gewandt. Das Schreiben finden Sie hier dokumentiert.
Dr. Thomas Schaffer, Vorstand Vertrieb und Fahrplan der DB Netz AG, zeigte bei einer Veranstaltung der BAG SPNV am 21.02.2019 die hier dokumentierte Präsentation.
Dass die "wertschöpfende Nutzung der Netzkapazität für den Zugverkehr weiter erhöht werden muss", diese Meinung teilen sicher viele. Dass das allerdings auch durch "Stilllegung/Rückbau" geschehen soll (wie auf Seite 8 zu lesen), dafür ist es wahrscheinlich nötig, DB Netz AG-Mitarbeiter zu sein. Andere dürften diese Logik nicht verstehen.