Zum heutigen Jahrestag der zweiten Novelle des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) fehlt es der zuständigen Aufsichtsbehörde – der Bundesnetzagentur – noch immer an geeigneten Werkzeugen, um die Verkehrsverlagerung auf die Schiene zu fördern. Dass die „Mini-Novelle“ schnellstmöglich von einer wirksamen abgelöst werden sollte, versprachen 2021 alle Parteien. Passiert ist seit Start der Ampel-Regierung jedoch nichts.